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Am Heumarkt wars wenigstens noch lustig


Was in den 60er-Jahren die SPÖ vom ÖVP-Bundeskanzler Josef Klaus wie die ÖVP in den 70er-Jahren ebenso vergeblich von der SPÖ des Bundeskanzler Bruno Kreisky forderte, wurde im November 2014 unter SPÖ-Bundeskanzler Christian Kern endlich gut: Das Minderheitenrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Genau ein Viertel (46) Abgeordnete des Nationalrates reichen seither aus, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu erzwingen.


Seine rechtliche Ausstattung zielt vor allem auf eine Sichtbarmachtung von Abläufen in der jeweiligen Bundesregierung und ihren Ministerien ab. War bislang eine dringende Anfrage das Schlimmste, was den Regierungsmitgliedern passieren konnte, sind den Untersuchungsausschüssen ganz andere Mittel an die Hand gegeben: Dabei ist für die Befragten nichts und die Befragenden viel zu gewinnen. Während der Schlussbericht den Untersuchten eher nicht den Schlaf rauben dürfte, haben sich im medialen Umfeld der Gegenwart die "Nebenwirkungen" zu überaus unangenehmen Loose-Loose- Situationen entwickelt: Das genüssliche Bloßstellen von Inkompetenz, Unsicherheit, Ratlosigkeit, (kritikwürdiger) Loyalität, Arroganz und Geringschätzung - somit alle möglichen Fehlleistungen der Befragten sind zu Spitzenmeldungen geworden, die es schon mal in die Hauptnachrichten schaffen. Allein schon die Dauer von bis zu 14 Monaten erlaubt dem Ausschuss, ein Thema mehr als ein Jahr lang auf kleiner Flamme zu rösten.


Gemessen an den erstarrten Ritualen in den Parlamentsdebatten, die doch immer wieder mit Abstimmungsniederlagen der Opposition gegen die Regierung enden, stellen die Untersuchungsausschüsse eine wesentlich spektakulärere Arena dar. Die nämlich können deutlich mehr. Ministeranklagen, Zeugenvorladungen, Wahrheitszwang, das Recht auf Beweismittelanforderung aus allen Behörden, um jede Aussage zu jahrelang zurückliegenden Ereignissen wörtlich mit schriftlichem Material abzugleichen sind einige der sehr viel schmerzlicheren Hiebe, die so ein U-Ausschuss austeilen kann.


Nach der jüngsten politischen Bombe, der Bekanntgabe, dass durch die Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den Noch-Bundeskanzler Kurz als Beschuldigten Ermittlungen aufgenommen wurden, ist wohl dem Letzten im Land bewusst geworden, welche Dimension die politischen Scharmützel in den Befragungen erreichen können. Auch hier ist die Befragung in einem Untersuchungsausschuss nur ein erster, indirekter Schritt. Ein wichtiger zweiter besteht in der Macht, auch die gesamt persönliche Kommunikation über E-Mail und Smartphone vorgelegt zu bekommen, um das Gesagte zu überprüfen. Um die Tragweite dieses Schrittes einzuschätzen, sollte man sich nur für eine Sekunde vorstellen, es würden mit den Smartphone-Daten der Journalisten Armin Wolf, Florian Klenk oder Manfred Rauscher oder der Politikerinnen Frau Meinl-Reisinger, Frau Rendi-Wagner oder Herrn Herbert Kickl verlangt! Anhand der nun erzwungenen Bereitstellung der Kommunikationsprotokolle kann ja bereits monatelang jeder dort allzu vertraulich gefallenen Sager oder Kurzkommentar auf demütigendste Art breitgetreten und deren Verfasser mit sichtlichem Genuss lächerlich gemacht werden - natürlich nicht ohne Beteuerung der ungeheuren Erschütterung über den unfassbaren Charakter der Akteure. Darüber hinaus kann aber die vorgeworfene Abweichung konkret nachgewiesen und der Lügner bei jeder Gelegeneit als solcher bezeichnet werden. Ob dabei nur ein Vorkommnis zu wenig klargestellt, eine Situation zu wenig wichtig geschildert wurde oder tatsächlich unverfroren gelogen - für solche Unterscheidungen bleibt kein Raum. Wie bedeutsam dann des weiteren die verschwiegenen Worte tatsächlich sind, oder ob gar irgendjemandem auf der Welt dadurch Schaden entstanden ist, kann getrost vergessen werden. Es geht uns halt ums Prinzip! Sollte jedenfalls einer der Fragesteller zur Ansicht gekommen sein, hier handelt es sich um eine absichtliche Falschinformation, so steht es diesem frei, Anzeige gegen den Befragten einzubringen, welcher von der Staatsanwaltschaft nachgegegangen werden muss. Wenn es sich um einen Spitzenpolitiker oder gar den Bundeskanzler handelt, dann ist das entstehende Aufsehen groß genug, um diesen politisch zu vernichten.


Besonders fatal wirkt dabei die Doppelmühle Gerichtsverfahren/Ausschuss. Dies wurde am 14. 5. 2021 vom offenbar einzigen, dem ORF bekannten Verfassungsexperten, Herrn Dr. Heinz Mayer, am Runden Tisch des ORF nach der Bekanntgabe der Ermittlungen gegen den Kanzler sehr übersichtlich dargestellt:


Zum Ersten: Da ein Untersuchungsausschuss kein Gerichtsverfahren, sondern eine politische Veranstaltung ist, darf an die Fragesteller keinesfalls der Maßstab angelegt werden, wie er bei Gerichten gilt. Sugestivfragen, Provokationen, Unterstellungen sind nämlich allesamt erlaubt. Ich habe das schon einmal in diesem Blog als "Heumarkt-Politik" bezeichnet.


Zum Zweiten wird vom Befragten erwartet, dass er den Befragenden mit gebührendem Respekt gegenübertritt. Die Fragesteller des Ausschusses üben schließlich ein gar nicht zu hoch einzuschätzendes demokratisches Recht aus und alles, was als eine Geringschätung des Fragestellers oder der Institution des Ausschusses selbst verstanden werden könnte, ist daher zu unterlassen. Sollte solches vorkommen, kann dies als Geringschätzung der Demokratie selbst gar nicht empört genug kritisiert werden. Geduldig, höflich und jeden Unterton unterlassend hat also der Befragte zu antworten.


Wer sich also über den Ton bei den Befragungen beschwert, hat diese Spielregeln und insbesondere den Unterschied zwischen Ausschuss und Gericht nicht verstanden. Keinesfalls darf er eine respektvolle Behandlung wie etwa ein Beschuldigter durch einen Richter erwarten oder gar verlangen. Der befragte Politiker muss den rauhen Ton, der dort mitunter angeschlagen wird, einfach aushalten. Sonst hat er den Beruf des Politikers noch nicht verstanden. Sollte sich dieser Politiker im Verlauf einer solchen Befragung zu nicht respektvollem Verhalten hinreißen lassen, so ist dies als völlig inakzeptable Verachtung der Demokratie zu kritisieren.


Aus all den obigen Gründen halte ich das Instrument des Untersuchungsausschusses als schwer missbrauchsanfällig und reformbedürftig. Eine nun schon bald ein Jahr andauernde gehässige Schlammschlacht war möglicherweise nicht das, was von deren Proponenten gedacht war. An dieser Stelle habe ich schon mehrmals vor den Parteien als wenig vertrauenswürdige Wächter der Demokratie gewarnt. Die aus freiem Spiel der Kräfte entstandene Koalition aus SPÖ, FPÖ und NEOS demonstriert auf abstoßende Art und Weise, dass man den eingeschlagenen Weg der verbrannten Erde bis zum bitteren Ende gehen will. Da man dem derzeitigen Personal der ÖVP ja jeden Funken Ehre abspricht, wird wenigstens mit denen, die ihr das jetzt unterstellen, keine Zusammenarbeit mehr möglich sein - und die nächste Wahl kommt unweigerlich. Es muss auch erwähnt werden, dass sich NEOS und SPÖ schon ein Jahr lang von einem bekennenden Corona-Leugner zu einer immer noch anhaltenden Fundamentalkritik an der Corona-Politik der Regierung koordinieren haben lassen, der mit seiner Lösung für Österreichs Probleme nicht hinter dem Berg hält: Kurz muss weg. Dieser anscheinend demokratisch unbedenkliche Slogan wurde von SPÖ oder NEOS nie zurückgewiesen, ebensowenig wie Hr. Kickls weltweit einzigartige Erkenntis, dass Schutzmasken völlig wirkungslos seien.


Unter der Voraussetzung, dass andere Politiker zwar Fehler machen, aber durchaus ernsthaft an politischen Lösungen für das Land arbeiten, wären die Untersuchungsausschüsse ein hervorragendes Instrument, eingeschlagene Wege zu überprüfen und keinen Fehler zu wiederholen. Ich hätte gerne auf den Beweis verzichtet, dass man unseren Parteien ein derart scharfes Instrument zur langfristigen Zerstörung jeder Kooperation und Verhetzung der Bürger besser nicht in die Hand geben sollte.




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